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Die Kunst der Verlaufsbeurteilung (3)

9. Aug.
8 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. Sept.

Oder: Durchhalten oder den Kurs ändern?



Wieder Boo hat mir noch einmal ein wenig Platz eingeräumt. Im letzten Teil ging es darum, woran wir bei chronischen Erkrankungen überhaupt erkennen können, ob eine Behandlung in die richtige Richtung geht.


Heute kommt die schwierigere Frage: Was machen wir mit dieser Information?


Im zweiten Teil dieser Reihe haben wir uns ausführlich damit beschäftigt, wie wir den Verlauf chronischer Erkrankungen beurteilen.


Wir haben gesehen, dass wir solchen Erkrankungen Zeit geben müssen – in der Regel beurteilen wir den Erfolg frühestens nach sechs bis acht Wochen, und Verbesserung bedeutet nicht, dass eine Beschwerde bereits vollständig verschwunden ist.


Entscheidend ist ein Nettogewinn entlang unserer 3 Messkriterien: Tritt die Beschwerde weniger häufig auf, ist sie weniger intensiv oder hält sie weniger lang an, wobei insbesondere auch Begleitumständen wie Schlaf, Lebensfreude, Energie etc. unser Augenmerk gilt – kann der Betroffene wieder mehr seines normalen Lebens leben?

All das haben wir im letzten Teil betrachtet.


Deshalb soll es heute nicht noch einmal um die Frage gehen, woran wir eine Verbesserung erkennen. Heute geht es um die Konsequenz daraus:


Wann bleiben wir bei einem Protokoll – und wann wechseln wir?

Denn genau hier wird aus Verlaufsbeobachtung Verlaufsmanagement.



Die Grundregel ist erstaunlich einfach


Für chronische Erkrankungen lässt sich zunächst eine sehr praktische Regel formulieren:

Zeigt sich nach sechs bis acht Wochen ein nachvollziehbarer Nettogewinn, bleiben wir beim gewählten Protokoll.


Die Verbesserung muss nicht gewaltig sein. Aber sie muss eine Verbesserung sein.

Solange sich der Fall unter dem Protokoll weiter in die richtige Richtung entwickelt, gibt es keinen vernünftigen Grund, die Behandlung zu verändern.


Anders sieht es aus, wenn nach diesem Zeitraum keine relevante Verbesserung des Leidens in seiner Gesamtheit erkennbar ist. Dann halten wir nicht aus Prinzip am bisherigen Vorgehen fest. Dann wird neu entschieden. Und dafür gibt es in der klinischen Homöopathie wiederum Struktur.



Warum wir mit Behandlungslinie 1 der Banerji-Protokolle beginnen


Das ist ein Punkt, der mir wichtig ist, weil er einen wesentlichen Unterschied zwischen unserer systematischen Anwendung der Homöopathie gegenüber der initialen Suche nach einem vermeintlich passenden Mittel zeigt.


Die Banerji-Protokolle sind nicht willkürlich zusammengestellte Empfehlungen. Sie beruhen auf einer über 150-jährigen dokumentierten klinischen Erfahrung und Datenauswertung. Aus dieser Arbeit entstanden für zahlreiche Diagnosen gestufte Behandlungslinien.


Nach den von den Banerjis veröffentlichten Daten hilft die erste Behandlungslinie bei etwa 80 Prozent der Menschen mit der entsprechenden Diagnose. Die zweite Behandlungslinie erreicht weitere etwa 10 bis 15 Prozent. Für die verbleibenden Fälle kann eine dritte Behandlungslinie eine weitere therapeutische Möglichkeit eröffnen.


Genau deshalb beginnen wir grundsätzlich mit Linie 1. Nicht, weil sie theoretisch besonders schön zum einzelnen Patienten passt, sondern weil die über viele Jahrzehnte ausgewertete klinische Erfahrung zeigt, dass sie für die größte Gruppe von Patienten mit dieser Diagnose der erfolgversprechendste Ausgangspunkt ist.


(Quelle: Banerji, Prasanta & Banerji, Pratip: The Banerji Protocols – A New Method of Treatment with Homoeopathic Medicines.)


Erst wenn der Verlauf zeigt, dass dieser Weg im konkreten Fall nicht ausreichend greift, gehen wir weiter. Das erspart uns oft eine Menge unnötiger Mittelakrobatik.



Zwei Wege, wenn das erste Protokoll nicht ausreichend hilft


Was also tun wir, wenn nach sechs bis acht Wochen kein Verbesserung erkennbar ist?


Grundsätzlich gibt es zwei Wege.


Der erste ist der vorgesehene Weg innerhalb des Banerji-Protokolls: Wir wechseln von Behandlungslinie 1 zu Behandlungslinie 2 für die diagnostizierte Erkrankung. Das ist häufig die naheliegendste Entscheidung. Es gibt jedoch noch eine zweite Möglichkeit.


Manchmal ist der Fall nach diesen ersten Wochen nicht mehr derselbe, den wir zu Beginn vor uns hatten. Nicht unbedingt, weil neue Beschwerden entstanden wären.

Sondern weil sich unter der Behandlung bestimmte Ausprägungen des vorhandenen Krankheitsbildes deutlicher herauskristallisiert haben. Und manchmal sind gerade diese Merkmale so charakteristisch, dass für sie ein wesentlich spezifischeres klinisches Protokoll bekannt ist. Dann lohnt es sich, genauer hinzusehen.


Ich bediene mich zur Veranschaulichung eines Beispiels meiner Dozentin Joette Calabrese: Ein zehnjähriges Kindes leidet an einem seit Jahren bestehenden Ekzem. Die Haut ist trocken, entzündet und juckt stark. Das Kind kratzt sich häufig, teilweise bis es blutet. Die Mutter beginnt mit der ersten Behandlungslinie des bewährten Banerji-Ekzem-Protokolls. Das ist zunächst eine vernünftige Entscheidung. Sie muss zu diesem Zeitpunkt nicht versuchen, aus jedem einzelnen Symptom ein individuelles Mittelbild zu konstruieren. Für die diagnostizierte Erkrankung existiert ein klinisch bewährter Ausgangspunkt – also beginnt sie dort.


Nach sechs bis acht Wochen zieht sie Bilanz. Und nun zeigt sich: Das Ekzem ist nicht wesentlich besser. Der Juckreiz kommt ein wenig seltener, treibt das Kind aber, wenn er kommt, schier in den Wahnsinn. Die Nächte sind nach wie vor katastrophal, weil das Kind durch den Juckreiz kaum zur Ruhe kommt. Unter dem Strich hat sich die Situation nicht verbessert.


Damit ist die erste wichtige Entscheidung gefallen: Wir führen das bisherige Protokoll nicht einfach weiter, nur weil chronische Erkrankungen Geduld brauchen. Geduld ist sinnvoll, solange eine Entwicklung in die richtige Richtung erkennbar ist. Stillstand ist etwas anderes.



Neubeurteilung


Bei der erneuten Betrachtung fallen der Mutter zwei Dinge besonders auf. Das erste ist der Schlaf. Nicht einfach ein bisschen unruhiger Schlaf. Das Kind kann wegen des Juckreizes nachts kaum schlafen. Der nächtliche Juckreiz und die dadurch verursachte Schlaflosigkeit sind zu einem ausgesprochen prägenden Teil des Beschwerdebildes geworden.


Das zweite ist die Art, wie die Haut aufreißt. Insbesondere durch das Kratzen, teilweise aber auch unabhängig davon, entstehen Risse in der Haut. Und sie erinnert sich, dass diese Rissbildung im Winter grundsätzlich noch erheblich schlimmer wird. Diese beiden Beobachtungen sind interessant.


Denn sowohl für ein Beschwerdebild, bei dem der quälende Juckreiz den Schlaf massiv verhindert, als auch für eine ausgeprägte Neigung zu tiefen Hautrissen mit Verschlechterung im Winter gibt es sehr spezifische klinisch-homöopathische Vorgehensweisen. Und damit haben wir plötzlich mehr Informationen als zu Beginn.



Die Diagnose ist der Titel – die Symptome erzählen die Geschichte


Wäre unser Kind ein Buch, trüge es den Titel: Ekzem. Und dieser Titel ist wichtig, hat uns doch zu einem der bewährtesten klinischen Ausgangsprotokolle geführt.


Aber nun schlagen wir das Buch auf. Darin lesen wir nicht einfach noch einmal „Ekzem“.

Wir lesen: Ein Kind mit massivem Juckreiz. Ein Kind, das deshalb nachts kaum schlafen kann. Eine Haut, die zu tiefen Rissen neigt. Eine Rissbildung, die sich im Winter erheblich verschlimmert.


Die Diagnose hat sich nicht verändert. Aber wir kennen die Geschichte inzwischen genauer. Und diese Geschichte kann die nächste therapeutische Entscheidung beeinflussen.



Linie 2 – oder ein spezifischerer Weg?


Wenn Linie 1 des Ekzem-Protokolls keinen ausreichenden Fortschritt gebracht hätte und kein anderes besonders charakteristisches Merkmal vorläge, wäre der logische nächste Schritt: Linie 2 des bewährten Banerji-Protokolls.


Genau dafür gibt es sie. Aber unser Kind zeigt inzwischen sehr markante Ausprägungen seines Ekzems, für die spezifischere Protokolle bekannt sind. Dann dürfen wir fragen:

Ist die zweite allgemeine Behandlungslinie für Ekzem jetzt der sinnvollste nächste Schritt? Oder haben wir inzwischen ein so charakteristisches Merkmal vor uns, dass ein anderes Protokoll dieses Beschwerdebild genauer erfasst?


Beides ist strukturiertes klinisches Vorgehen. Der Unterschied besteht darin, welche Information der Verlauf uns geliefert hat.



Manchmal führt uns gerade das nicht passende Protokoll weiter


Und hier kommen wir zu einem Gedanken, der für das Verlaufsmanagement besonders wertvoll ist: Ein Protokoll, das nicht ausreichend geholfen hat, war nicht zwangsläufig nutzlos. Denn unter einer Behandlung geschieht häufig trotzdem etwas. Das Beschwerdebild verändert sich. Manche Symptome treten zurück. Andere bleiben unverändert. Wieder andere Ausprägungen werden deutlicher sichtbar.


Gerade wenn ein gewähltes Protokoll nicht das passende ist, kann sich dadurch das charakteristische Muster eines Beschwerdebilds manchmal klarer zeigen. Das bedeutet natürlich nicht, dass jede Veränderung automatisch gut ist. Das ist ein entscheidender Unterschied. Wir führen ein Protokoll nicht deshalb weiter, weil „irgendetwas passiert“.

Wir führen es weiter, wenn sich das Leiden in seiner Gesamtheit verbessert.


Wenn dagegen lediglich Symptome ihre Form verändern, während der Betroffene insgesamt nicht besser dran ist, ist das kein Grund, unbegrenzt am bisherigen Protokoll festzuhalten. Aber die Veränderungen liefern uns häufig die entscheidenden Informationen - manchmal führt uns so gerade das Protokoll, das für diesen Betreffenden nicht ausreichend gepasst hat, zu dem Merkmal, das uns den nächsten, passenderen Schritt erkennen lässt.



Das falsche Mittel ist selten vergebens


Viele von uns, und mir ging es ganz genauso, haben gerade zu Beginn des Arbeitens mit Homöopathie häufig Angst davor, ein „falsches“ Mittel zu wählen. Das kann zu einer eigenartigen therapeutischen Schreckstarre führen: Man möchte erst hundertprozentig sicher sein, bevor man überhaupt beginnt.


Die klinische angewandte Homöopathie nimmt uns einen Teil dieser Unsicherheit, denn wir beginnen nicht irgendwo. Wir beginnen mit einem bewährten Protokoll. Dann beobachten wir. Wenn es verbessert, bleiben wir dabei. Wenn es nicht verbessert, beurteilen wir den Fall neu. Und wenn sich dabei ein charakteristisches Merkmal deutlicher zeigt, kann genau dieses Merkmal den nächsten Schritt bestimmen. Ein nicht ausreichend wirksames erstes Protokoll ist damit keinesfalls eine Katastrophe. Es ist eine therapeutische Information. Man könnte sagen: Auch eine Sackgasse kann hilfreich sein – vorausgesetzt, man erkennt sie und bleibt nicht darin sitzen.



Der Unterschied zwischen Veränderung und Verbesserung


Nicht jede Veränderung ist eine Verbesserung. Unter einer Behandlung kann sich vieles verändern. Aber für die Entscheidung, ob wir ein Protokoll fortführen, interessiert uns wie gesagt der Nettogewinn.


Ist der Mensch nach sechs bis acht Wochen insgesamt besser dran als vorher?

Sind die Beschwerden weniger belastend? Ist mehr normales Leben möglich?

Dann bleiben wir grundsätzlich beim eingeschlagenen Weg und geben den Mitteln Zeit, ihre Arbeit zu vollenden.


Hat sich dagegen zwar manches verschoben, aber das eigentliche Leiden ist nicht geringer geworden, ist es Zeit, neu zu entscheiden.


Das schützt uns vor zwei entgegengesetzten Fehlern: Vor dem zu frühen Wechsel, obwohl ein Protokoll gerade beginnt zu greifen. Und vor dem zu langen Festhalten, obwohl keine wirkliche Verbesserung stattfindet.



Eigentlich brauchen wir nur drei Entscheidungen


Wenn wir all das auf eine einfache Struktur reduzieren, sieht das Verlaufsmanagement bei einer chronischen Erkrankung ungefähr so aus:


1. Es gibt nach sechs bis acht Wochen eine erkennbare Verbesserung

Dann bleiben wir beim Protokoll. Auch eine kleine Verbesserung zählt, sofern sie einen Nettogewinn darstellt. Und solange sich der Fall weiter verbessert, ändern wir den Kurs nicht ohne guten Grund.


2. Es gibt nach sechs bis acht Wochen keinen relevanten Nettogewinn

Dann wechseln wir – sofern vorgesehen – zur nächsten Behandlungslinie des bewährten Banerji-Protokolls für die diagnostizierte Erkrankung.


3. Es gibt keinen relevanten Nettogewinn, aber inzwischen zeigt sich ein deutliches, charakteristisches Merkmal des Beschwerdebildes

Dann prüfen wir, ob für genau dieses Merkmal ein spezifisches klinisches Protokoll bekannt ist und dieses den Fall präziser erfasst als die allgemeine nächste Behandlungslinie. Und nur wenn es ein solches nicht gibt, fangen wir an zu repertorisieren, d.h. machen uns selbst auf die Suche nach einem geeigneten Mittel. (Auch das ist möglich, und auch hier hilft uns die klinisch angewandte Homöopathie, indem wir bei der dann schwierigsten Frage, nämlich der nach Potenz des Mittels und Häufigkeit der Einnahme, die Banerji-Protokolle als Templates nutzen können.)


Dies ist jedoch nicht der Kern dieses dritten Teils zur Verlaufsbeurteilung.

Nicht: Welches Mittel könnte ich noch ausprobieren? Sondern: Welche Entscheidung rechtfertigt der bisherige Verlauf? Das ist ein erheblicher Unterschied.



Oft ist die beste Entscheidung: nichts verändern


Damit schließt sich der Kreis zu Teil 2 dieser Reihe. Gerade weil chronische Erkrankungen Zeit brauchen, dürfen wir nicht ungeduldig werden, sobald nach acht Wochen noch Beschwerden vorhanden sind. „Noch nicht beschwerdefrei“ bedeutet nicht „keine Wirkung“.


Wenn ein Patient von sieben schlechten Tagen pro Woche auf vier gekommen ist, ist das eine Verbesserung.

Wenn ein Kind noch ein Ekzem hat, aber nicht mehr jede Nacht davon aufwacht, ist das ebenfalls eine positive Entwicklung.

Wenn die Migräne noch kommt, aber nicht mehr zwei Tage, sondern sechs Stunden anhält, ist auch das ein Gewinn.


Dann lautet die therapeutische Kunst manchmal ganz schlicht: Finger weg.

Nicht verbessern wollen, was sich bereits verbessert. Nicht aus Nervosität wechseln.

Nicht nach einem noch raffinierteren Mittel suchen, während das gewählte Protokoll gerade seine Arbeit tut.



Zusammenfassend beinhaltet die Verlaufsbeurteilung bei chronischen Erkrankungen also mehr als die Feststellung, ob sich etwas verändert hat. Sie ist unser Entscheidungsinstrument zwischen Weiterführen, Wechseln der Linie, Wechseln des Protokolls.


Dabei helfen uns die Struktur bewährter klinischer Protokolle und die Fähigkeit, sauber zu beobachten. Ohne Protokolle müssten wir bei jedem Betroffenen neu anfangen. Ohne Verlaufsbeurteilung wüssten wir nicht, wann wir auf dem eingeschlagenen Weg bleiben und wann wir ihn verlassen sollten.


Und das ist die eigentliche Kunst dabei: Nicht möglichst viel zu verändern, sondern zu wissen, wann eine Veränderung begründet ist.


Und Boo?


Der würde vermutlich sagen: „Wenn ich beim Buddeln merke, dass ich dem Knochen näher komme, wechsle ich doch nicht das Loch.“


Womit er – ausnahmsweise ganz ohne Studium der klinischen Homöopathie – einen wesentlichen Grundsatz des Verlaufsmanagements ziemlich gut getroffen hätte.


 
 
 

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